AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026 – IT-Dienstleistungen
Leistungsgeber: anyworx e.K., Inhaber: Adrian Steiner
Leistungsnehmer: Kunde / Auftraggeber

Firmenname: anyworx e.K.
Geschäftsführer: Adrian Steiner
Umsatzsteuer-ID: DE814825674
Handelsregistereintrag: HRA727898

Im Kugelhof 2A, 71554 Weissach im Tal
E-Mail: info[@]anyworx[.]net
Telefon: +49 7191 18736 24
Telefax: +49 7191 18736 25

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen, die zwischen dem Leistungsgeber und dem Leistungsnehmer abgeschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Leistungsnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Leistungsgeber diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat (§ 305 BGB). Mit der Erteilung eines Auftrags oder der Inanspruchnahme von Leistungen erklärt der Leistungsnehmer ausdrücklich seine Zustimmung zu diesen AGB.
Der Leistungsnehmer muss volljährig sein. Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege, vorrangig via Email. Der Leistungsnehmer garantiert, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist und der Leistungsgeber bei Änderungen informiert wird.
Änderungen dieser AGB werden dem Leistungsnehmer per Email mitgeteilt und treten zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Kraft, sofern kein Widerspruch erfolgt (§ 308 BGB).

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Alle Angebote des Leistungsgebers sind grundsätzlich unverbindlich. Eine Bindung entsteht erst dann, wenn der Leistungsnehmer dem Angebot des Leistungsgebers schriftlich zugestimmt hat. Hierbei gilt die Regelung, dass erbrachter Zeitaufwand für die Sache des Leistungsnehmers als Arbeitszeit berechnet wird.

Der Leistungsumfang umfasst alle vereinbarten IT-Dienstleistungen, hierzu zählen unter anderem die Einrichtung und Betreuung von Netzwerken, Webhosting, die Erstellung und Pflege von Webseiten, Cloud-Dienste sowie die Installation und Wartung von Softwarelösungen. Projektumfang, Zeitaufwand und Preise ergeben sich aus dem Angebot oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Zum Leistungsumfang gehört auch der Verkauf von IT-Waren und Software-Lizenzen aller Art.

Der Leistungsgeber ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen (§ 311 BGB). Geringfügige Abweichungen von Leistungsumfang oder Qualität sind zulässig, sofern sie für den Leistungsnehmer zumutbar sind. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten, auch wenn ein Projekt vorzeitig abgebrochen wird. Ein Anspruch des Leistungsnehmers auf sofortige oder vollständige Bereitstellung sämtlicher Leistungen besteht nicht.

3. Preise, Zuschläge und Abrechnung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 1 UStG). Dienstleistungen werden stets nach dem tatsächlichen erbrachten Zeitaufwand berechnet.

Einsätze, die außerhalb der regulären Geschäftszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen stattfinden, können mit angemessenen Zuschlägen belegt werden. Jede Sammelrechnung enthält das Leistungsprotokoll für den berechneten Zeitraum, inkl. tatsächlichem Zeitaufwand sowie die Art der erbrachten Tätigkeiten. Kostenschätzungen des Leistungsgebers sind unverbindlich; die Abrechnung erfolgt stets nach dem tatsächlichen Aufwand.

Die Preisgestaltung ist jederzeit online unter den folgenden Links einsehbar:
https://anyworx.net/arbeitseinheiten
https://anyworx.net/anfahrt-und-versand

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen (§ 286 BGB). Kommt der Leistungsnehmer in Zahlungsverzug, wird dieser zunächst gebührenfrei via Email zur Zahlung aufgefordert. Bei der zweiten Zahlungserinnerung erhebt der Leistungsgeber eine Mahngebühr. Bei der dritten wird sowohl die Mahngebühr als auch ein Verzugszins berechnet.

In Fällen von Zahlungsverzug kann der Leistungsgeber die Erbringung weiterer Leistungen einschränken oder vorübergehend aussetzen (§ 321 BGB). Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur zulässig, wenn Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Leistungszeit, Termine, Verfügbarkeit

Termine werden nur dann als verbindlich angesehen, wenn diese einvernehmlich vereinbart wurden. Termine dürfen sowohl vom Leistungsnehmer, als auch vom Leistungsgeber verschoben oder abgesagt werden, sofern dies frühzeitig geschieht. Ein Anspruch auf Entschädigung aufgrund eines verpassten oder verzögerten Termins besteht beiderseits nicht.

Der Leistungsgeber plant seine Kapazitäten eigenverantwortlich und behält sich das Recht vor, die Reihenfolge der Bearbeitung nach internen Prioritäten festzulegen. Es wird keine Garantie für eine sofortige oder umgehende Leistungserbringung bzw. dauerhafte Verfügbarkeit übernommen. Die übliche Reaktionszeit des Leistungsgebers beträgt werktags bis zu 24 Stunden.

6. Zusammenarbeit und Projekte

Der Leistungsnehmer benennt einen technischen Ansprechpartner (TA), der für die Abstimmung und Kommunikation während der Projektdurchführung verantwortlich ist. Aufgaben werden zwischen Leistungsnehmer und Leistungsgeber abgestimmt und unter Berücksichtigung der internen Prioritäten des Leistungsgebers bearbeitet.

Ein Projektabbruch oder Verzögerungen durch den Leistungsnehmer entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen. Der Leistungsnehmer ist für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen in Bezug auf seine Systeme selbst verantwortlich. Wiederkehrende Wartungen oder Abonnements werden auf Basis einer entsprechenden, schriftlichen Beauftragung erbracht. Für eine Beauftragung genügt eine Benachrichtigung durch den Leistungsnehmer. Die Beauftragung von kleineren Aufgaben bedürfen nicht der Schriftform und können auch in mündlicher Form stattfinden.

Der Leistungsgeber behält sich das Recht vor, Aufgaben zu verschieben, abzulehnen oder in der Priorität zu verändern. Beide Parteien verpflichten sich zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, die von gegenseitigem Vertrauen getragen wird.

7. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte verbleiben beim Leistungsgeber, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart (§ 31 UrhG). Die Nutzung der erbrachten Leistungen ist ausschließlich für den Eigenbedarf des Leistungsnehmers gestattet. Eine Weitergabe oder Überlassung an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Leistungsgebers zulässig.

Der Leistungsgeber ist berechtigt, zur Erbringung von administrativen Aufgaben bzw. IT-Projekten, projektbezogene bzw. sensible Daten des Leistungsnehmes zu speichern und zu verarbeiten.

8. Software, Lizenzen und Cloud-Dienste

Bei der Nutzung von Produkten und Lizenzen Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Anbieter. Der Leistungsnehmer ist dafür verantwortlich, diese Lizenzbedingungen einzuhalten (§ 69 ff. UrhG). Der Leistungsgeber bestätigt bei Softwareinstallationen oder projektbezogenen Einkäufen die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters im Auftrag des Leistungsnehmers. Für die Einhaltung dieser Regelungen ist der Leistungsgeber ausdrücklich nicht verantwortlich.

Open-Source-Software wird ausschließlich installiert bzw. betreut. Ein Verkauf von Open Source Software findet hierber keineswegs statt. Geldbeträge, die in Bezug auf Open Source vom Leistungsgeber erhoben werden (z.B. Nextcloud), betreffen niemals die Softwarelizenz, sondern nur dafür aufgebrachte Arbeitsleistung oder die Bereitstellungen von Serverleistung, die für den Betrieb der Software erforderlich ist.

Der Leistungsgeber haftet nicht für unsachgemäße Nutzung, Verstöße gegen Lizenzbedingungen oder eigenmächtige Änderungen durch den Leistungsnehmer.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 434 ff. BGB). Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu melden. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen oder wenn der Leistungsnehmer die Mängel selbst verursacht hat. Bei Gebrauchtware ist die Gewährleistung auf das Minimum beschränkt.

Erbrachte Arbeitszeit für Nachbesserungen, werden dem Leistungsnehmer als Administrationsaufwand angerechnet, da die Berechnung von Verwaltungsaufwand das zentrale Thema des Leistungsgebers als Administrationsfirma ist und keine Grundgebühr für Administrationsleistungen erhoben werden. Deshalb gilt: Jede tatsächlich erbrachte Arbeitszeit, wird als Arbeitseinheiten berechnet.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Leistungsgebers (§ 449 BGB). Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware bis zur vorllständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und etwaige Einflüsse Dritter unverzüglich zu melden. Der Leistungsgeber ist berechtigt die Rücknahme von beschädigter Ware oder Ware mit Gebrauchsspuren ablehnen.

11. Widerrufsrecht

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 355 BGB). Dienstleistungen, die bereits erbracht wurden, sind vom Widerruf ausgeschlossen. Rücksendekosten trägt i.d.R. der Leistungsnehmer.

12. Netzwerk- und Systemumgebung

Änderungen an der Netzwerk und Systemumgebung des Leistungsnehmers dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Leistungsgeber erfolgen. Vom Leistungsgeber werden nur bestimmte Systeme angeboten. Fremdsoftware oder Fremdhardware werden ohne Gewährleistung betreut, sofern der Leistungsgeber mit deren Administration einverstanden ist.

Wartungsleistungen und Abonnements werden zeitlich begrenzt angeboten und verlängern sich automatisch um einen weiteren Zyklus, sofern diese nicht mindestens einen Monat vor Ablauf des Zyklus in schriftlicher Form abbestellt werden.

13. Medien, Websites, Inhalte

Urheberrechte an Grafiken, Bildern, Videos oder Texten verbleiben beim Urheber oder beim Leistungsgeber (§ 31 UrhG). Die Nutzung ist ausschließlich auf vereinbarten Zwecke beschränkt. Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, Inhalte auf rechtliche Anforderungen hin zu prüfen und übernimmt die Verantwortung bzgl. seines in der Öffentlichkeit stehenden Auftritts.

14. Haftung

Die Haftung des Leistungsgebers beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (§ 276 BGB). Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Leistungsgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf vorhersehbare Schäden, es sei denn die IT-Haftpflichtversicherung des Leistungsgebers deckt den Schaden in diesem Fall ab.

Für Datenverlust übernimmt der Leistungsgeber keine Haftung, es sei denn die IT-Haftpflichtversicherung des Leistungsgebers deckt den Schaden in diesem Fall ab.

Ereignisse höherer Gewalt, Cyberangriffe oder Eingriffe Dritter schließen die Haftung aus (§ 275 BGB), es sei denn die IT-Haftpflichtversicherung des Leistungsgebers deckt den Schaden in diesem Fall ab.

15. Datenschutz (DSGVO-konform)

Der Leistungsgeber verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung (§ 6 DSGVO). Er setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten ein (§ 32 DSGVO).

Eine Weitergabe erfolgt nur soweit erforderlich. Die Rechte des Leistungsnehmers, insbesondere Auskunft, Löschung oder Berichtigung, werden gewahrt (§§ 15–21 DSGVO). Fernzugriffe auf PCs erfolgen nur nach Zustimmung des Leistungsnehmers oder einem autorisierten Vertreter. Der Leistungsnehmer erlaubt dem Leistungsgeber in Bezug auf Server Fernzugriffe ohne vorherige Zustimmung, um eine reibungslose IT-Administration zu gewährleisten.

Siehe auch unsere Datenschutzbestimmungen unter https://anyworx.net/datenschutz

16. Abwerbeverbot und Schlussbestimmungen

Der Leistungsnehmer verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Leistungsgebers direkt oder indirekt abzuwerben, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen.

Für Geschäfte zwischen Leistungsnehmer und Leistungsgeber gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart (§ 38 ZPO). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 139 BGB). Nebenabreden bedürfen der Schriftform (§ 125 BGB).